Rürup Rente: Vorteile und Nachteile
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung, die nach dem niederländischen Wirtschaftsökonom und Mitbegründer dieser Rentenform Bert Rürup benannt wurde.
Sie bildet das Pendant zur Riester Rente und steht allen freiberuflich und selbständig tätigen Personen offen.
Die Rürup Rente ist in Deutschland jedoch nicht unumstritten, auch wenn ihre Beliebtheit in den letzten Jahren nachweislich gewachsen ist.
Das Prinzip einer Rürup-Rente orientiert sich stark an der staatlichen Form der Rente. Auch hier entrichtet der Einzelne monatliche Beiträge an die Rürup-Rente und erhält dafür bei Erreichen des Renteneintrittsalters eine monatliche Zusatzrente, deren Höhe sich nach Dauer der Ansparphase und den monatlichen Beiträgen orientiert.
Hierbei besitzt der Einzelne kein Kapitalwahlrecht. Dies bedeutet, dass die Leistung der Rürup-Rente, die auch als Basisrente bekannt ist, nur als Leibrente erfolgen kann. Anders als bei Lebensversicherungen kann eine Basisrente somit nicht als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Die Rentenzahlungen müssen hierbei abhängig vom Beginn des Rentenjahres versteuert werden.
Entsprechende Verträge der Rürup-Rente sind nicht auf andere Personen übertragbar. Ebenso wenig können diese Verträge verschenkt, verkauft oder verpfändet werden. Sie dienen somit nicht der Erhöhung der finanziellen Bonität des Einzelnen während der Ansparphase. Auch in diesem Punkt unterscheidet sich die Rürup-Rente von verschiedenen Formen der privaten Lebensversicherung.
Natürlich verfügt eine Rürup-Rente ebenso über zahlreiche Vorteile. Hierbei kann an erster Stelle an die staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen gedacht werden. Bis zu einer gewissen Obergrenze lassen sich Beiträge, die in die Basisrente geleistet wurden, steuerlich voll absetzen. Dies bringt nicht selten eine deutliche Steuererleichterung für den Einzelnen mit sich.
Im Falle von Inanspruchnahme von ALG II Leistungen ("Hartz IV") bleibt das angesparte Kapital in die Basisrente unberücksichtigt. Ebenso wenig lassen sich bisherige Einzahlungen in die Rürup-Rente pfänden.
