Riester Rente, Rentenvorsorge, Altersvorsorge


 

Die Riesterrente für die private Vorsorge

Eine gute Möglichkeit der Altersvorsorge ist die Riester Rente. Gerade in der heutigen Zeit, in der man sich nicht mehr sicher sein kann, ob man überhaupt noch eine gesetzliche Rente bekommen wird ist es wichtig privat vorzusorgen. Man kann sich einfach nicht mehr auf die gesetzlichen Vorsorge Versicherungen verlassen.

2001 führte der damalige Arbeitsminister Walter Riester diese neuartige Art der Rente, die Riester Rente ein. Er wollte den Sparern die Gelegenheit geben, die vom Staat notwendigen Rentenkürzungen im Bereich der Rentenvorsorge Versicherung zu kompensieren. Die Leute die sich für diesen Sparplan entscheiden würden, sollten einen staatlichen Zuschuss bekommen. 2007 haben die Zulagen ein ziemlich hohes Niveau erreicht. Jeder der Riester berechtigt ist, bekommt momentan einen Zuschuss von 114 Euro. Elternpaare ausserdem noch 138 Euro pro Kind. Im nächsten Jahr, also 2008 steigen die Zulagen noch ein letztes mal auf dann 154 Euro pro Jahr für jeden Erwachsenen und auf 185 Euro pro Kind. Kindern die nach 2008 geboren werden zahlt der Staat 300 Euro pro Jahr. Um die volle Zulage zu erhalten muss der Sparer 2007 3 Prozent seines Vorjahres Bruttoverdienstes in sein eigenes Riester Rente Projekt einzahlen. Ab 2008 dann 4 Prozent. Ab dem Jahr 2008 gibt es dann keine weiteren Steigerungen mehr und der Sparer kann seine konstanten Zulagen weiterhin sichern. Nicht nur für finanziell schwache soll ein Vorteil entstehen. Kinderlose und Besserverdiener erhalten zwar die selben Zulagen aber interessanter ist aber das die Riester Beiträge bis zu einem jährlichen Sparbeitrag von 1575 Euro, einschließlich der Zulagen von der Steuer absetzbar sind. Ab 2008 erhöht sich diese Schwelle dann auf: 2100 Euro.



Jeder kann sie abschließen, der Arbeitnehmer ist und in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt oder mit jemandem verheiratet ist, der in die Kasse einzahlt. Dazu zählen auch Selbstständige oder der Ehepartner der zu Hause bleibt. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haben auch ein Anrecht auf die staatlichen Zulagen. Wer sich gerade in Erziehungsurlaub befindet oder Arbeitslos ist, ist ebenfalls Förderungsberechtigt. Die Mindestrate für diese Personen liegt dann bei nur 5 Euro im Monat. In diesem Fall fließt dann aber natürlich nur ein Bruchteil der Zulagen. Die Riester Rente ersetzt also einen Teil der staatlichen und wird mit Steuergeldern gefördert. Darum gelten hier besondere Bedingungen. Anbieter müssen die eingezahlten Beiträge abzüglich Kosten garantieren. Dank dieser Regelung kann der Anleger kein Geld verlieren, sollten die Kapitalmärkte kurz vor Rentenbeginn massive Einbußen verbuchen müssen. Die die Arbeitslosengeld II beziehen müssen das angesparte Vermögen anders wie andere Vermögen nicht antasten. Des Weiteren ist es bei Geldnot möglich seinen Vertrag aufzulösen. Man muss dann allerdings die erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen. Wenn es dann soweit ist, dass diese zur Auszahlung kommt, muss diese mit dem eigenen Steuersatz versteuert werden. Maximal 30 Prozent kann man sich dann auf einen Schlag auszahlen lassen. Der Rest muss dann als lebenslange Rente fließen. Riesterrente Verträge kann man bei Banken, Versicherungen und Fondgesellschaften abschließen. Zu den weiteren wichtigen Versicherungen gehört auch die Krankenversicherung sehr empfehlenswert und wichtig für den Menschen.



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